GEMEINSAM STARK
Wirtschaftsprüfung
Im Bereich der Wirtschaftsprüfung greifen wir auf Netzwerkpartner zurück.
Das Handelsrecht schreibt für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften die jährliche Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses durch einen externen Wirtschaftsprüfer vor. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von nicht prüfungspflichtigen Unternehmen, die ihren Jahresabschluss freiwillig prüfen lassen.
Auch bei Umwandlungs- oder Gründungsvorgängen sind oftmals Sonderprüfungen durch einen Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschrieben.
Wir arbeiten im Bereich der Wirtschaftsprüfung mit externen Wirtschaftsprüfern zusammen und koordinieren mit diesen, im Auftrag des Mandanten, die Durchführung von freiwilligen oder gesetzlichen Prüfungen.
Rechtsberatung
Zwischen dem Steuerrecht und dem allgemeinen Recht bestehen sehr oft enge Verbindungen. So ist der Steuerberater, der die Lohnbuchhaltung erstellt, häufig auch bei arbeitsrechtlichen Fragen der erste Ansprechpartner oder wird bei der Gestaltung von Verträgen durch den Firmeninhaber oder Praxisinhaber angesprochen. Auch bei Rechtsstreitigkeiten wird der Steuerberater oftmals durch den Unternehmer als neutraler Partner zu seiner Meinung befragt.
Allerdings gilt, dass wirklich optimale Leistungen nur derjenige erbringen kann, der sich auf sein eigenes Fachgebiet konzentriert. Unsere Schwerpunkte liegen ganz klar im Bereich des Steuerrechts, der Steuerberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung. Bei allen zivilrechtlichen Fragen arbeiten wir daher mit externen Rechtsanwaltskanzleien zusammen.