Zu der konjunkturellen Abschwächung und dem Strukturwandel in einigen Branchen und Regionen werden die Unternehmen nun durch die Corona-Krise (Covid-19) vor ganz neue Herausforderungen gestellt. Kurzarbeit kann dabei für Arbeitgeber ein geeignetes Mittel sein, um auf einen vorübergehenden Auslastungsrückgang im Unternehmen zu reagieren.
Wir beleuchten die arbeitsrechtlichen Anforderungen, die Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes sowie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Außerdem gehen wir auf die geplanten Erleichterungen im Zusammenhang mit Corona aufgrund des „Arbeit-von-morgen-Gesetzes“ ein.
Zahlreiche Abrechnungsbeispiele mit Ihrem Lohnprogramm geben Ihnen Handlungssicherheit.