Mindestlohn – Praxisgerechtere Ausgestaltung gefordert (DStV)

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NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) bringt sich aktiv in die laufende Diskussion der Bundesregierung um mögliche Korrekturen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ein und hat dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hierzu im Rahmen einer Eingabe einige Aspekte vorgestellt, die aus Sicht der steuerberatenden und prüfenden Berufe gesetzliche Klarstellungen erforderlich machen.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Nach Ansicht des DStV bedürfen beispielsweise die Regelungen zu den besonderenAufzeichnungspflichten zur täglichen Arbeitszeit nach § 17 MiLoG einer Korrektur.
  • Um hier den bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen zu reduzieren, sollte zumindest die derzeitige Entgeltgrenze von 2.958 Euro, bis zu der diese Dokumentationspflicht gilt, deutlich abgesenkt werden.
  • Für sog. Minijobber sollten die Aufzeichnungspflichten darüber hinaus komplett entfallen, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben.
  • Außerdem fordert der DStV bezüglich der Regelungen zur Auftraggeberhaftung nach § 13 MiLoG eine ausdrückliche gesetzliche Klarstellung, dass damit die Haftung des Generalunternehmers in den Fällen klassischer Subunternehmerketten gemeint ist.

Hinweis: Die vollständige Eingabe des DStV ist auf dessen Homepage abrufbar.

Quelle: DStV online

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