Bundesfinanzhof – In 2015 zu erwartende Entscheidungen von besonderer Bedeutung

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NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

Der BFH weist auf Verfahren von besonderem Interesse hin, in denen voraussichtlich im laufenden Jahr 2015 mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.

U.a. folgende Entscheidungen sind in 2015 zu erwarten:

Einkommensteuer

Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei der Einkommensteuer: Bis einschließlich des Jahres 2007 war die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gewinnmindernd bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Im Verfahren IV R 8/13 hat sich der IV. Senat mit der Frage zu befassen, ob er das ab dem Jahr 2008 bestehende Abzugsverbot und damit die Beendigung der wechselseitigen Beeinflussung der Berechnungsgrundlagen der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer für verfassungsgemäß erachtet.

Einbringung eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens in das Gesamthandsvermögen einer neu gegründeten Personengesellschaft: Im Verfahren X R 28/12 ist streitig, ob bzw. ggf. in welcher Höhe die Einbringung eines Wirtschaftsguts aus einem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen in das Gesamthandsvermögen einer neu gegründeten Personengesellschaft eine Gewinnrealisierung zur Folge hat, wenn der Buchwert des Wirtschaftsguts die Kommanditeinlage übersteigt und hinsichtlich des übersteigenden Betrags ein Darlehen gewährt wird („Trennungstheorie“ bei teilentgeltlichen Übertragungsvorgängen). NWB-Nachricht zur Vorinstanz: Einkommensteuer | Teilentgeltliche Einbringung eines Grundstücks in eine KG (FG)

Zuschätzungen aufgrund eines Zeitreihenvergleichs: In dem Verfahren X R 20/13 (ähnlich auch X R 19/14) streiten die Beteiligten darüber, ob der sog. Zeitreihenvergleich eine geeignete Methode für eine sachgerechte Schätzung des Gewinns einer Speisegaststätte ist. Der Zeitreihenvergleich ist dadurch gekennzeichnet, dass in der Regel wöchentlich ein bereinigter Wareneinkauf ermittelt, diesem der erzielte Erlös gegenübergestellt und so für jede Wochenperiode ein Rohgewinnaufschlagsatz ermittelt wird. Der Durchschnittssatz aus der Zehnwochenperiode mit dem höchsten durchschnittlichen Rohgewinnaufschlagsatz wird dann auf das gesamte Jahr angewandt. NWB-Nachricht zur Vorinstanz:Betriebsprüfung | Zuschätzungen aufgrund eines Zeitreihenvergleichs (FG)

Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags bei Planung einer Biogas- bzw. Photovoltaikanlage: In den Verfahren X R 42/11 und X R 20/11 wurde bereits geklärt, dass bei in Gründung befindlichen Betrieben die Investitionsabsicht für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags neben der verbindlichen Bestellung auch durch andere geeignete Indizien belegt werden kann. Die VerfahrenIV R 30/12 und IV R 38/12 bieten dem IV. Senat die Gelegenheit, näher zu konkretisieren, ob bei der Planung einer Biogas- bzw. Photovoltaikanlage diese Absicht durch die Einholung eines unverbindlichen Angebots belegt bzw. ob in unzureichenden finanziellen Mitteln für eine derartige Anschaffung ein Indiz für das Fehlen einer solchen Absicht gesehen werden kann. NWB-Nachricht zur Vorinstanz (IV R 38/12):Einkommensteuer | Investitionsabzugsbetrag vor Betriebseröffnung (FG)

Nutzung von aus einer Biogasanlage erzeugte Wärme zu privaten Heizzwecken: Im Verfahren IV R 42/12 hatte der Betreiber einer Biogasanlage neben der Produktion von Strom auch Wärme erzeugt und diese teilweise in seiner benachbarten Wohnung zu Heizzwecken genutzt. Es wird zu klären sein, ob diese Art der Nutzung zu einer gewinnerhöhenden Entnahme im Betrieb der Biogasanlage führt, die mit dem Preis zu schätzen ist, die der Betreiber Dritten in Rechnung stellt.

Teilwertabschreibung bei Einnahmen-Überschussrechnung: In den Verfahren III R 12/13 und III R 13/13ist streitig, ob bei einem Einzelunternehmer, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, ausnahmsweise eine gewinnmindernde Berücksichtigung einer voraussichtlich dauernd in ihrem Wert geminderten GmbH-Beteiligung auf den Erinnerungswert von 1 Euro in Betracht kommt, wenn die GmbH zum Ende des Gewinnermittlungszeitraums auf den Einzelunternehmer (Alleingesellschafter) verschmolzen wird und damit möglicherweise ein „Totalverlust“ der Beteiligung vorliegt. NWB-Nachricht zur Vorinstanz (III R 13/13): Einkommensteuer | Ist ein nachträglicher Wechsel der Gewinnermittlungsart möglich? (FG)

Realteilung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungssozietät: Der Begriff der Realteilung ist im Einkommensteuergesetz vorausgesetzt, aber nicht definiert. Anlässlich des Verfahrens III R 49/13 wird sich der III. Senat mit den Voraussetzungen einer Realteilung und ihren Folgen für die Gewinnermittlung der Sozietät befassen. Das Verfahren wirft darüber hinaus Fragen im Zusammenhang mit dem Feststellungsverfahren und der verbindlichen Zusage auf.

Werbungskostenabzug für die Behandlung eines „Burn-Out“: Krankheitskosten können steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie zur Behandlung einer typischen Berufskrankheit aufgewandt werden. In dem Verfahren VI R 36/13 wird die Frage an den BFH herangetragen, ob es sich bei einer Krankheit wie „Burn-Out“, die zumindest auch durch eine starke emotionale Belastung im Beruf ausgelöst wird, um eine typische Berufskrankheit handelt. NWB-Nachricht zur Vorinstanz:Einkommensteuer | Behandlungskosten bei Burn-Out (FG)

Werbungskostenabzug für Zuzahlungen zu einem Firmenwagen: Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch für private Fahrten zur Verfügung, kann der Steuerpflichtige in Abweichung zur 1 %-Methode den geldwerten Vorteil mit den tatsächlich auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen ansetzen, wenn er ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt. In dem Verfahren VI R 24/14 ist streitig, ob monatliche Zuzahlungen eines Arbeitnehmers für die Nutzung eines Firmenwagens als Werbungskosten abzugsfähig sind oder nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung darstellen, wenn die Zuzahlungen über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten Nutzungswert liegen. NWB-Nachricht zur Vorinstanz: Einkommensteuer | Zuzahlung für die Nutzung eines Dienstwagens (FG)

Verfassungsmäßigkeit des Werbungskostenabzugs bei den Kapitaleinkünften: In dem Verfahren VIII R 13/13 stellt sich dem VIII. Senat die Frage, ob der gesetzliche Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei den Einkünften aus Kapitalvermögen jedenfalls dann verfassungswidrig ist, wenn der individuelle Steuersatz unter 25 % liegt. NWB-Nachricht zur Vorinstanz: Einkommensteuer | Werbungskosten bei Abgeltungsteuer in Ausnahmefällen möglich (FG)

Verfassungsmäßigkeit der Verrechnung halbierter Altverluste mit vollen Neugewinnen aus Wertpapierverkäufen: Die Verfahren VIII R 37/13 und VIII R 51/13 bieten dem VIII. Senat voraussichtlich die Gelegenheit zur Prüfung, ob die gesetzlich vorgesehene Verrechnung von Verlusten aus Wertpapierveräußerungsgeschäften, die nach dem Halbeinkünfteverfahren ermittelt wurden, mit Gewinnen, die unter dem Regime der Abgeltungsteuer und damit in voller Höhe entstanden sind, im Hinblick auf das faktische hälftige Verlustabzugsverbot verfassungswidrig ist.

Antrag auf Günstigerprüfung im Rahmen der Abgeltungsteuer: Im Verfahren VIII R 14/13 wird der BFH zu entscheiden haben, ob der Antrag nach § 32d Abs. 6 EStG auf Einbeziehung der Kapitaleinkünfte in die tarifliche Einkommensteuer auch noch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides gestellt werden kann. NWB-Nachricht zur Vorinstanz: Einkommensteuer | Antrag auf Günstigerprüfung bei Abgeltungsteuer fristgebunden? (FG)

Werbungskostenabzug für einen in zeitlicher Hinsicht teilweise zur Einkünfteerzielung genutzten Raum: Auf Vorlage des IX. Senats hat der Große Senat des BFH im Verfahren GrS 1/14 Gelegenheit, grundsätzliche Ausführungen zur Behandlung von Kosten für ein in zeitlicher Hinsicht nur teilweise für betriebliche/berufliche Zwecke genutztes Arbeitszimmer zu machen. Fraglich ist insoweit zunächst, ob der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraussetzt, dass der betreffende Raum zumindest fast ausschließlich betrieblich/beruflich genutzt wird. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, stellt sich die weitere Frage, ob eine Aufteilung – mithin eine anteilige steuermindernde Berücksichtigung – der durch die zeitanteilige betriebliche/berufliche Nutzung entstandenen Kosten in Betracht kommt. Im Nachgang zur Entscheidung des Großen Senats werden die beiden Verfahren III R 62/11 und X R 32/11(Betriebsausgabenabzug für teilweise als Arbeitszimmer genutzte Räume) zu entscheiden sein.
NWB-Nachricht zum Vorlagebeschluss: Einkommensteuer | Sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer aufteilbar? (BFH); NWB-Nachricht zur Vorinstanz im Verfahren X R 32/11:Einkommensteuer | Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar (FG)

Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Das Revisionsverfahren IX R 25/14 wirft die Frage auf, ob Aufwendungen, die aus anderen Gründen bereits als Herstellungskosten anzusehen sind, in die dargestellte 15 %-Grenze einzubeziehen sind.

Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Krankheitskosten um zumutbare Belastung: Die Einkommensteuer wird auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen (außergewöhnliche Belastungen). Der Steuerpflichtige muss dabei entsprechend seiner steuerlichen Leistungsfähigkeit einen Teil der Belastung selbst tragen (zumutbare Belastung). In den Verfahren VI R 32/13 und VI R 71/13 hat sich der BFH u.a. mit der Frage zu befassen, ob der Gesetzgeber von Verfassungs wegen verpflichtet ist, den Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuer von den gesamten Krankheitskosten freizustellen und auf die Kürzung um die zumutbare Belastung zu verzichten. NWB-Nachricht zur Vorinstanz (VI R 32/13):Einkommensteuer | Zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten (FG)

Besteuerung Alleinerziehender; Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen: Im VerfahrenIII R 62/13 stellen sich verfassungsrechtliche Fragen: Zum einen geht es darum, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, Alleinerziehende nach dem Splittingtarif zu besteuern, zum anderen darum, ob die Kürzung außergewöhnlicher Belastungen um die sog. zumutbare Belastung mit der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vereinbar ist (siehe hierzu auch die Verfahren VI R 32/13 und VI R 71/13).

Körperschaftsteuer

Körperschaftsteueranrechnung: Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Steuerpflichtige bei Gewinnausschüttungen von im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaften die ausländische Körperschaftsteuer auf ihre deutsche Einkommensteuer anrechnen können, ist Gegenstand der Verfahren I R 38/12 und I R 69/12. Mit dem körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren hatte sich bereits der EuGH in den sog. „Meilicke“-Verfahren beschäftigt (s. EuGH-Urteile vom 6.3.2007, C-292/04 und vom 30.6.2011 C-262/09) und die frühere nationale Rechtslage für unionsrechtswidrig gehalten. NWB-Nachrichten zu den Vorinstanzen: Körperschaftsteuer | Nachweiserfordernis für Anrechnung ausländischer Steuer (FG)sowie Einkommensteuer | Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer – Rs. Meilicke (FG)

Verfassungswidrigkeit der Zinsschranke: Zinsaufwendungen eines Betriebes sind aufgrund der sog. Zinsschranke nur in eingeschränktem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar. In den Verfahren I R 2/13und I R 57/13 ist zwischen den Beteiligten streitig, ob die Zinsschranke gegen Verfassungsrecht, insbesondere gegen das objektive Nettoprinzip verstößt, nach dem nur der Saldo aus den Einnahmen und den beruflich veranlassten Aufwendungen der Besteuerung unterliegt. In seinem Beschluss vom 18.12.2013 – I B 85/13 hat der BFH bereits ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit zum Ausdruck gebracht. Dem ist das BMF im Schreiben vom 13.11.2014 entgegengetreten, sodass der Beschluss nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden ist. NWB-Nachricht zur Vorinstanz (I R 2/13): Körperschaftsteuer | Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke (FG) sowie zum BFH-Beschluss v. 18.12.2013:Einkommensteuer | Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke (BFH). NWB-Nachricht zum Nichtanwendungserlass: Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke (BMF)

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug und Vertrauensschutz: Im Verfahren V R 17/14 wird der V. Senat damit befasst sein, ob der Leistungsempfänger einen Anspruch auf Vorsteuerabzug auch dann hat, wenn die von ihm erteilten Gutschriften nicht den richtigen Leistenden ausweisen, er aber darauf vertraute, dass die Lieferungen durch die in der Gutschrift ausgewiesene Person erbracht wurden. Die Frage ist insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklungen der Rechtsprechung des EuGH von besonderer Bedeutung. NWB-Nachricht zur Vorinstanz: Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug aus Gutschriften eines Strohmanns (FG)

Steuersatz bei „Online-Ausleihe“: Inländische Bibliotheken haben ihr traditionelles Angebot zwischenzeitlich dadurch erweitert, dass sie ihren Nutzern über ihren Onlineauftritt ermöglichen, digitalisierte Inhalte (z.B. E-Books) von der elektronischen Plattform des Vertragspartners der Bibliothek auf ein Empfangsgerät (z.B. E-Book-Reader) herunterzuladen. Im Verfahren V R 43/13 hat der V. Senat die Frage zu beantworten, ob die entgeltliche Bereitstellung der digitalisierten Inhalte durch den Vertragspartner an inländische Bibliotheken dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage: Das Verfahren XI R 21/13 betrifft die Frage, ob bei dem Erwerb von Einzelteilen einer Photovoltaikanlage eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug auch dann besteht, wenn die Anlage von dem Erwerber sofort an einen Dritten verpachtet wird und der Erwerber aufgrund besonderer Regelungen des Pachtvertrages weder Einflussmöglichkeiten auf den Standort und den Betrieb der Photovoltaikanlage hat, noch bestimmen darf, an wen und zu welchem Preis die Anlage nach Beendigung des Pachtverhältnisses veräußert wird. NWB-Nachricht zur Vorinstanz: Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage (FG)

Zuordnung der bewegten Warenlieferung beim Reihengeschäft: Der XI. Senat wird sich in den Verfahren XI R 30/13, XI R 12/14 und XI R 15/14 mit der Frage zu befassen haben, welcher Lieferung die Warenbewegung bei einem Reihengeschäft zuzuordnen ist. Dabei wird auch zu klären sein, ob es entscheidungserheblich ist, dass der Ersterwerber dem Erstlieferer mitteilt, dass ein Weiterverkauf erfolgt.NWB-Nachricht zur Vorinstanz (XI R 12/14): Umsatzsteuer | Neues zur steuerfreien Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts (FG)

Umsatzsteuerbarkeit von ebay-Verkäufen: Im Verfahren XI R 43/13 wird zu klären sein, ob der Verkauf von Gegenständen des Privatvermögens einer bereits bestehenden unternehmerischen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Die Klägerin, eine selbständige Finanzdienstleisterin, veräußerte auf der Handelsplattform ebay über 100 Pelzmäntel und -jacken im eigenen Namen und für Rechnung ihres Ehemannes, der diese – so das Finanzgericht – von seiner Mutter geerbt hatte. NWB-Nachricht zur Vorinstanz: Umsatzsteuer | Wann unterliegen Verkäufe über ‚ebay‘ der Umsatzbesteuerung? (FG)

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Einkommensteuerschuld des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit: Einkommensteuerschulden des Erblassers können vom Erben als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. In dem RevisionsverfahrenII R 45/13 ist insoweit u.a. zu klären, ob es für die Höhe der abziehbaren Nachlassverbindlichkeiten auf die tatsächlich festgesetzte oder die materiell zutreffende Einkommensteuerschuld ankommt.

Steuerbefreiung für Erwerb eines Familienheims: In den Verfahren II R 13/13 und II R 39/13 wird sich der BFH erneut mit der Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims befassen. Seit dem 1. Januar 2009 können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder und Enkelkinder, die von ihren Eltern oder Großeltern von Todes wegen eine bis zum Erbfall als Familienheim genutzte Immobilie erwerben, eine derartige Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist u.a., dass der Erwerber sich unverzüglich nach dem Erbfall dazu entschließt, die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken selbst zu nutzen und dies gegenüber dem Finanzamt darlegt. In den beiden genannten Verfahren wird der II. Senat zu klären haben, welche Anforderungen an die unverzügliche Bestimmung zur Eigennutzung zu stellen sind. NWB-Nachrichten zu den Vorinstanzen: Erbschaftsteuer | Steuerbefreiung eines Familienheims (FG) sowie Erbschaftsteuer | Zur Freistellung eines Familienheims bei Erbauseinandersetzungen (FG)

Zweitwohnungssteuer

Ausnahmeregelung für Verheiratete: Das Innehaben einer Zweitwohnung unterliegt in Hamburg grundsätzlich der Zweitwohnungssteuer, sofern nicht die Voraussetzungen für eine Nichterhebung der Steuer für verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen vorliegen. Im VerfahrenII R 13/14 wird sich der BFH mit der Frage beschäftigen, ob die Ausnahmeregelung für Verheiratete und Lebenspartner vor dem Hintergrund des Gebots einer gleichmäßigen Besteuerung einer einschränkenden Auslegung dahingehend bedarf, dass die Zweitwohnungssteuer nur dann nicht zu erheben ist, wenn es sich bei der Nebenwohnung um die überwiegend genutzte Wohnung der verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Person handelt.

Abgabenordnung / Finanzgerichtsordnung

Vorlage elektronischer Daten aus sog. Warenwirtschaftssystemen: In dem Verfahren X R 42/13(ähnlich X R 29/13 und X R 47/13) streiten die Beteiligten um die Rechtsfrage, ob die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung die Vorlage von Kasseneinzeldaten des Warenverkaufs verlangen kann, wenn der Steuerpflichtige sich in seinem Betrieb eines sog. Warenwirtschaftssystems bedient, das entsprechende Aufzeichnungen ermöglicht. NWB-Nachricht zur Vorinstanz: Buchführung | Zugriff des Finanzamtes auf Daten einer Apotheke (FG)

Durchsuchung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren: Im Verfahren VIII R 1/13 wird der VIII. Senat zu prüfen haben, ob die Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren auch noch vor den Finanzgerichten gerügt werden kann und ob in diesem Zusammenhang nur mittelbar erlangte Beweismittel einem steuerrechtlichen Verwertungsverbot unterliegen (sog. Fernwirkung).

Quelle: BFH online sowie NWB Datenbank