Entwarnung beim Mindestlohn für (Sport)Vereine?

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Auf den ersten Blick erscheint die Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23. Februar 2015 zum Treffen der Bundesministerin mit Vertretern des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Klärung rechtlicher Fragen zum Mindestlohn im Bereich der sogenannten Vertragsamateure in Sportvereinen eine Entwarnung zu sein:

„[…] Die Koalitionsfraktionen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben im Bundestag während des Gesetzgebungsprozesses das gemeinsame Verständnis zum Ausdruck gebracht, dass Vertragsamateure nicht unter das Mindestlohngesetz fallen sollen. Das zeitliche und persönliche Engagement dieser Sportler zeige, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport im Vordergrund stehen. Somit ist davon auszugehen, dass es sich trotz Mini-Job nicht um ein Arbeitnehmerverhältnis handelt und der Mindestlohn keine Anwendung findet. Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass die Zahl der Mini-Jobs im ehrenamtlichen Bereich bei anderen Tätigkeiten (z.B. Übungsleiter, Platzwarte) reduziert werden soll, etwa durch die Nutzung von Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz […] (http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Meldungen/zukunft-vertragsamateure-gesichert.html)

Doch keine Entwarnung?

Laut Meinungsäußerungen von Rechtsanwälten ist die Stellungnahme des Ministeriums rechtlich nicht verbindlich und klärt nicht alle offenen Fragestellungen:

  • Amateursportler unterfallen angeblich nicht dem Mindestlohngesetz (ETL-Rechtsanwälte): Link
  • Mindestlohn und Sportvereine / Sportler – ein Update (RA Kerner): Link
  • Entwarnung beim Mindestlohn für unsere Vereine? (RA Prof. Gerhard Geckle): Link

Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek