Bayrische Versorgungskammer stellt Bankeinzug bei Angestellten ein

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In einem Schreiben informiert die Bayrische Apothekerversorgung ihre Mitglieder, dass das Bankeinzugverfahren bei angestellten Mitgliedern, die Ihre Beiträge aus ihrem Arbeitsentgelt bezahlen zum 31. Dezember 2013 eingestellt wird. D.h. die Beträge müssen in Zukunft von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer überwiesen werden.

Grund dafür ist die Umstellung auf das SEPA Verfahren, bzw. die damit verbundenen Auflagen.

Die Bayrische Apothekerversorgung ist bundesweit das größte berufsständische Versorgungswerk für Apotheker. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf Bayern, Baden Württemberg, Rheinland Pfalz und Saarland. Inwiefern auch andere Versorgungswerke von solchen Umstellungen betroffen sind, ist derzeit noch unklar.