Beiträge zur Pflegeversicherung steigen um 0,3 Prozentpunkte
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 7.11.2014 das Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Hintergrund: Das Gesetz soll die Pflegeversicherung weiter entwickeln und sie zukunftsfest machen. Es weitet in einem ersten Schritt die Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegebedürftigen aus und schafft bessere Möglichkeiten zur Betreuung – insbesondere in den eigenen vier Wänden. Im Gegenzug steigt der Beitragssatz zum 1.1.2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte an. Weitere 0,2 Punkte folgen im Jahr 2017. Die Bildung eines Vorsorgefonds vermeidet Beitragssprünge und verteilt die Kosten der steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen.
Inhaltlich hervorzuheben sind folgende Regelungsbereiche des neuen Gesetztes:
- Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um vier Prozent (2,67 Prozent für die 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführten Leistungen) erhöht.
- Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-,Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege sollen ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Menschen in der Pflegestufe 0 (vor allem Demenzkranke) sollen erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten.
- Im Bereich sogenannter niedrigschwelliger Angebote sollen neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt werden, etwa für Hilfen im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten künftig alle Pflegebedürftigen 104 Euro pro Monat. Demenzkranke erhalten 104 beziehungsweise 208 Euro pro Monat.
- Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen steigt von bisher 2.557 auf bis zu 4000 Euro pro Maßnahme. In einer Pflege-WG können diese Maßnahmen mit bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat.
- Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sollen Lohnersatzleistungen für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf, vergleichbar dem Kinderkrankengeld, eingeführt werden. Dafür werden bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnersatzleistung wird in einem separaten Gesetz geregelt, das ebenfalls am 1.1.2015 in Kraft treten soll.
- In Pflegeheimen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 Betreuungskräfte erhöht werden kann.
- Mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Milliarden Euro jährlich) wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut. Er soll ab 2035 der Stabilisierung des Beitragssatzes dienen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959-1967) ins Pflegealter kommen.
Quelle: Bundesrat online