DATEV Freizeichnung online
Mit DATEV E-Steuern unterstützt Sie DATEV bei der kompletten elektronischen Abwicklung einer Steuererklärung mit effizienten und gewohnt sicheren Lösungen. DATEV Freizeichnung online bietet dabei im Rahmen der Steuererklärungen die Möglichkeit, die Steuererklärung(en) durch den Mandanten elektronisch freizeichnen zu lassen. Durch Einbinden des Videos auf Ihrer Kanzlei-Website können Sie Ihre Mandanten auf diese innovative Möglichkeit der Freizeichnung in Zusammenarbeit mit Ihnen hinweisen. Oder Sie setzen es zur Erklärung des Portals DATEV Freizeichnung online für Ihre Mandanten ein.
DATEV Meine Steuern: Dokumente austauschen
Mit DATEV Meine Steuern können Sie Dokumente für die Steuererklärung unkompliziert mit Ihren Mandantinnen und Mandanten austauschen. Ihre Mandanten fotografieren ihre Dokumente einfach ab und laden diese über DATEV Upload mobil App oder den Browser hoch. Das Ganze mit höchsten Sicherheitsstandards.
DATEV – den passenden Datenservice finden
Das Video zeigt Unternehmerinnen und Unternehmern, wie einfach und schnell auf dem DATEV-Marktplatz, der zu Ihrer eingesetzten Softwarelösung passende Datenservice Rechnungswesen zu finden ist.
Mit diesem Datenservice fließen die Daten aus der Unternehmens-Software sicher und automatisiert über die DATEV-Cloud in Ihre Steuerkanzlei.
Ihre Mandanten suchen. Sie bestellen den unterstützenden Datenservice und gestalten die Arbeitsprozesse im Rahmen der Finanzbuchführung effizienter.
DATEV Unternehmen online: Digitale Zusammenarbeit
DATEV Unternehmen online enthält Anwendungen für die optimale Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Alle Anwendungen werden über das Internet genutzt. Dabei sichert DATEV mIDentity den Zugriff auf das Programm ab.
Unsere Mandanten, die DATEV Unternehmen-online nutzen, geben die Belege nicht mehr außer Haus, sondern scannen die Belege und senden Sie via Internet als Belegbild an das DATEV-Rechenzentrum.
Lernvideo Kurzarbeit – DATEV LODAS
Wir beleuchten die arbeitsrechtlichen Anforderungen, die Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes sowie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Außerdem gehen wir auf die geplanten Erleichterungen im Zusammenhang mit Corona aufgrund des „Arbeit-von-morgen-Gesetzes“ ein.
Zahlreiche Abrechnungsbeispiele mit Ihrem Lohnprogramm geben Ihnen Handlungssicherheit.