Beiträge

NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

Die Finanzverwaltung stellt für die Erledigung der Einkommensteuererklärung neuerdings die vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung.

Die Finanzverwaltung übermittelt hierbei die bereits im Finanzamt vorhandenen persönlichen steuerrelevanten Daten auf elektronischem Wege.

Bei der vorausgefüllten Steuererklärung handelt es sich im eigentlichen Sinn um eine Informationsmöglichkeit mit zusätzlicher Ausfüllhilfe. Sie wird den Bedarf an steuerlicher Beratung aber nicht verringern. Insbesondere bei den sich häufenden fehlerhaften Angaben (z. B. bei Rentenbezügen) kann der Steuerberater bereits im Vorfeld mit dem Datenübermittler (z. B. Arbeitgeber, Krankenversicherung) Fehler bereinigen. Durch Kenntnis der bei der Steuerverwaltung vorliegenden elektronischen Daten (eDaten) kann nachträglicher kostenintensiver Korrekturaufwand vermieden werden.

Mit dem Einsatz der „vorausgefüllten Steuererklärung“ ab 2014 werden folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
• Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
• Vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
• Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
• Vorsorgeaufwendungen in der Form z. B. von Riester- oder Rürup-Verträgen
Weitere Informationen (z.B. geleistete Spendenbescheinigungen)  werden in den nächsten Jahren hinzukommen.
Hinweis: Wir haben uns entschieden die „vorausgefüllten Steuererklärung“ in unser täglichen Arbeit zu nutzten und werden daher unsere Mandanten in nächster Zeit verstärkt auf dieses Thema ansprechen.