Übermittlung mit Sicherheitszertifikat
Steuer-Anmeldungen: Ab September Pflicht zu elektronischer Übermittlung mit Sicherheitszertifikat
Arbeitgeber und Unternehmer müssen spätestens ab dem 1.9.2013 ihre Lohnsteuer-Anmeldungen und ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht nur elektronisch, sondern auch mit Hilfe eines Sicherheitszertifikats ans Finanzamt übermitteln.
Hierauf weist die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz in einer Pressemitteilung vom 8.7.2013 hin. Die authentifizierte, also eindeutig einem Unternehmen zuzuordnende Übermittlung sei gesetzlich vorgeschrieben, um größtmögliche Datensicherheit zu gewährleisten.
Die Regelung hierzu besteht bereits seit 1.1.2013. Es gab aber eine Übergangsfrist, die jedoch am 31.8.2013 abläuft. Ab 1.9.2013 sind daher keine Übermittlungen an das Finanzamt ohne Registrierung mehr möglich. Wenn das Finanzamt Steuer(vor)anmeldungen deswegen nicht bearbeiten kann, müssen die betroffenen Unternehmer mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser kann laut OFD bis zu zehn Prozent der angemeldeten Steuer betragen.