Änderung der Selbstanzeige im Bundestag und Bundesrat (hib)
Die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht sollen erheblich enger gefasst werden als bisher. So sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (BT-Drucks. 18/3018) unter anderem niedrigere Grenzwerte vor. Das Gesetzgebungsverfahren wird diese Woche sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat Gegenstand einer ersten Beratung sein.
Hintergrund: Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen. Dazu sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371AO) und zum Absehen von Strafverfolgung in besonderen Fällen (§ 398a AO) deutlich verschärft werden, aber dem Grunde nach erhalten bleiben.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
- Es soll unter anderem der Zeitraum, für den Steuerpflichtige für eine straflose Selbstanzeige unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben berichtigen, ergänzen oder nachholen müssen, auf 10 Jahre ausgedehnt werden.
- Zu dem besteht die Möglichkeit der Strafbefreiung grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro.
- Auch soll der bei einer Steuerhinterziehung von bis zu 100.000 Euro zur Abwendung einer Strafverfolgung zusätzlich zu entrichtende Geldbetrag auf 10 Prozent, bei einer Hinterziehung bis zu 1.000.000 Euro auf 15 Prozent und auf 20 Prozent bei einer Hinterziehung von mehr als 1.000.000 Euro angehoben werden.
- Durch die Bekämpfung der Steuerhinterziehung können Steuermehreinnahmen in einer nicht bezifferbaren Größenordnung entstehen. Durch die Anhebung und Staffelung des Zuschlags in § 398a AO sollen sich mittelfristig Mehreinnahmen für die Länderhaushalte in einer Größenordnung von 15 Mio. Euro jährlicher geben.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 550 und Bundesrat online
Hinweis: Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag, 6.11.2014 in erster Lesung im Bundestag beraten. Am 7.11.2014 wird sich auch der Bundesrat erstmals mit dem Entwurf befassen. Der federführende Finanzausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates haben den Ländern bereits empfohlen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Es sieht daher ganz danach aus, dass das Gesetzgebungsverfahren am 19.12.2014 (Sitzung des Bundesrates) abgeschlossen werden könnte.