Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren

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In der letzten Zeit wurde in den Medien des Öfteren berichtet, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.05.2014 entschieden hat, dass die Berechnung einer zusätzlichen Kreditbearbeitungsgebühr neben den Zinsen nicht zulässig ist.

Im Internet (www.finanztip.de/kreditgebuehren) können Sie ein Muster (Word-Datei) herunterladen, mit dem die Rückforderung der Gebühren beantragt werden kann.

Ratsam ist es, noch vor dem Jahreswechsel (Verjährung) abgeschlossene Kreditverträge dahingehend zu überprüfen und sich mit dem dementsprechenden Kreditinstitut in Verbindung zu setzten.
Ein Forderungsschreiben genügt nicht, um eine drohende Verjährung zu verhindern. Gegebenenfalls sollte ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin kontaktiert werden.

Autorin: Sabine Kastner, Steuerberaterin, LSWB-Vorstandsmitglied, Zweigstellenleiterin Coburg
Quelle: Der LSWB-Praxisticker