Soforthilfe beantragen: Nur noch Online möglich

NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

Seit 31. März 2020 ist der Antrag der Bundesregierung auf Soforthilfe für Betriebe und Freiberufler online geschaltet. Sie finden den Antrag unter  https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Die verschiedenen Soforthilfeprogramme der Länder und des Bundes ermöglichen höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen.

Wer von den höheren Konditionen des Bunds – und jeweiligen Landesprogramme profitieren will, muss einen neuen elektronischen Antrag stellen.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt von EUR 9.000 bis zu EUR 50.000,00. Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe der Betrag des durch die Corona – Krise verursachten Liquiditätsengpasses. Die Definition des Liquiditätsengpasses ist auf der vorgenannten Website unter „Antragsberechtigte“ dargestellt.

Anträge, die per PDF oder per Post an die Bewilligungsbehörden gesandt werden, werden seit 31.03.2020 nicht mehr bearbeitet.