Soforthilfe Corona

zwischenzeitlich sind die Anträge des Soforthilfeprogramms des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie („Soforthilfe Corona“) online.

Das Soforthilfeprogramm richtet sich an Betriebe und Freiberufler, die durch die Corona – Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden, um z.B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahmen der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.

Der Förderantrag ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie der Websites der sieben Bezirksregierungen (Bewilligungs- und Vollzugsbehörden) abrufbar und online ausfüllbar (https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona).

Das Verfahren ist ebenfalls im Link beschrieben.

Für Rückfragen stehen Ihnen die einzelnen Bewilligungsbehörden zur Verfügung. Die Telefonnummern befinden sich unter dem entsprechenden Link (z.B. Regierung von Mittelfranken 0981-53-1320).