3. Leasingsonderzahlung noch 2013 bezahlen
Soweit Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, sollten Sie überlegen, ob Sie die geplante Anschaffung eines Leasing-Fahrzeugs noch 2013 durchführen, da Leasing-Sonderzahlungen, die in 2013 gezahlt werden, noch in voller Höhe das Ergebnis des Kalenderjahres 2013 mindern.
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Sie könne sich gerne an uns wenden. Wenn Sie Fragen haben.
Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer