15. Freistellungsbescheinigungen überprüfen und verlängern
Unternehmen, die Bauleistungen anbieten, sollten zum Jahreswechsel überprüfen, ob ihre Freistellungsbescheinigung noch Gültigkeit besitzt.
Ist dies nicht der Fall, muss der Auftraggeber der Bauleistungen 15 Prozent der Rechnungssumme einbehalten und diesen Betrag direkt an das Finanzamt abführen. Mit der Freistellungsbescheinigung kann dieser Steuerabzug vermieden werden.
Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.
Sie könne sich gerne an uns wenden. Wenn Sie Fragen haben.
Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer