Mieter dürfen Ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Dazu dürfen sie die Rechnungsunterlagen, Versicherungspolicen oder Verträge einsehen. Allerdings haben Mieter keinen Anspruch darauf, dass ihnen diese Unterlagen zugeschickt werden. In der Regel können sie die Papiere im Büro des Vermieters oder der Hausverwaltung einsehen. Anders ist es, wenn die Mieter nicht in derselben Stadt wohnen. Dann kann ihnen nicht zugemutet werden, zu ihrem Vermieter zu fahren, um die Unterlagen einzusehen. In diesen Fällen können Mieter die Übersendung von Belegkopien gegen Kostenerstattung fordern.
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