6. Teure Investitionen noch 2013 realisieren
Erwerben Sie noch im Jahr 2013 eine teure Maschine, einen Lkw oder ein neues Betriebsfahrzeug, kann die Abschreibung 2013 zwar nur für die verbleibenden Monate des Jahres 2013 abgezogen werden. Aber es winkt möglicherweise die 20-prozentige Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG.
Tipp: Die Sonderabschreibung kann als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Gewinn des Vorjahres (also 2012) EUR 100.000 nicht überschritten hat oder bei Bilanzierung der Wert des Betriebsvermögens im Vorjahr (also zum 31. Dezember 2012) nicht über EUR 235.000 lag.
Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.
Sie könne sich gerne an uns wenden. Wenn Sie Fragen haben.
Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer