Beiträge

NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

6.    Teure Investitionen noch 2013 realisieren


Erwerben Sie noch im Jahr 2013 eine teure Maschine, einen Lkw oder ein neues Betriebsfahrzeug, kann die Abschreibung 2013 zwar nur für die verbleibenden Monate des Jahres 2013 abgezogen werden. Aber es winkt möglicherweise die 20-prozentige Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG.
Tipp: Die Sonderabschreibung kann als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn bei der  Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Gewinn des Vorjahres (also 2012) EUR 100.000 nicht überschritten hat oder bei Bilanzierung der Wert des Betriebsvermögens im Vorjahr (also zum 31. Dezember 2012)  nicht über EUR 235.000 lag.

Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

Sie könne sich gerne an uns wenden. Wenn Sie Fragen haben.

 

Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer

NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

4.       Gehaltsextras als Alternative

Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeld aus müssen die Mitarbeiter u.U.  hohe Steuerabzüge in Kauf nehmen.

Um dies zu vermeiden sollten Sie, mit Ihren Mitarbeitern noch in 2013 auf Gehaltsextras setzen.  Schenken Sie Ihrem Mitarbeiter z.B. ein  iPhone, muss dieses Gehaltsextra nicht selber versteuern.

Tipp: Ein kleiner Wermutstropfen: Sie müssen pauschal 25 Prozent Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abführen, aber  sparen sich die Sozialversicherungsbeiträge.

Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

Sie könne sich gerne an uns wenden. Wenn Sie Fragen haben.

 

Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer

NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

3.      Leasingsonderzahlung noch 2013 bezahlen


Soweit Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, sollten Sie überlegen, ob Sie die geplante Anschaffung eines Leasing-Fahrzeugs noch 2013 durchführen, da Leasing-Sonderzahlungen, die in 2013 gezahlt werden, noch in voller Höhe das Ergebnis des Kalenderjahres 2013 mindern.

Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

Sie könne sich gerne an uns wenden. Wenn Sie Fragen haben.

 

Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer

NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

2.      Investitionen mit 100 Prozent Betriebsausgabengarantie


Kaufen Sie 2013 noch Anlagegegenstände, achten Sie darauf, dass diese netto nicht mehr als EUR 410 kosten (geringwertige Wirtschaftsgüter). Sind diese Gegenstände nämlich eigenständig nutzbar und beweglich, wirkt sich jeder investierte Cent 2013 noch als Betriebsausgabe aus.
Tipp: Das funktioniert beim Kauf von Handys, Kopierern, Möbeln (Bürostühle, Regale usw.) oder Werkzeugen. Nur bei Maschinenwerkzeugen funktioniert dieser Spartrick nicht. Denn Bohrer, Meißel oder Fräser für Maschinen sind nicht ohne Maschine nutzbar.

Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

Sie könne sich gerne an uns wenden. Wenn Sie Fragen haben.

 

Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer

 

NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

Nur noch gut sechs Wochen, dann startet das Steuerjahr 2014.

Mit den Steuertipps zum Jahresende werden wir Sie in den nächsten Tagen darüber informieren, welche Möglichkeiten noch bestehen, um die Steuerlast bis Ende des Jahres noch zu minimieren.

1.       Anstellung von Familienangehörigen im Betrieb


Brauchen Sie Unterstützung in den meist stressigen letzten Monaten des Jahres 2013? Dann lassen Sie doch Ihre Familiengehörigen ran. Bei Anstellung in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Praxis auf EUR 450-Basis mindern sämtliche Gehaltszahlungen den Gewinn und somit die Steuerlast. Das überwiesene Minijob-Gehalt ist für die Familienangehörigen steuerfrei.

Tipp:
Damit das Finanzamt keine Einwendungen vorbringen kann, sollten Sie als Inhaber sicherheitshalber aufzeichnen, an welchen Tagen die Familienangehörigen und  wie lange mit welchen Arbeiten beschäftigt waren.

Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

Sie könne sich gerne an uns wenden. Wenn Sie Fragen haben.

 

Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer