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NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

14.   Überentnahmen prüfen

Wenn mehr Gewinn entnommen als erwirtschaftet wurde, spricht man von Überentnahmen. Liegen Überentnahmen vor und sind Kontokorrentzinsen deshalb entstanden, sind diese meist nur begrenzt als Betriebsausgaben abzugsfähig. Damit die Sollzinsen vollumfänglich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, ist es ratsam, Überentnahmen zu vermeiden. Ob Überentnahmen vorliegen, wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres, also meist zum 31. Dezember, festgestellt.
Hinweis: Auch die Überentnahmen der vergangenen Jahre zählen hinzu.

Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

Sie könne sich gerne an uns wenden. Wenn Sie Fragen haben.

 

Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer