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NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

Einheitlichkeit im Zahlungsverkehr ab Februar 2014 – dank SEPA

Die Welt wächst mehr und mehr zusammen. Im Zahlungsverkehr dominieren jedoch nach wie vor nationale Verfahren. Selbst im Euro-Raum sind Überweisungen und Lastschriften derzeit noch unterschiedlich geregelt.

Um dieser Zersplitterung ein Ende zu bereiten, haben Politik und Kreditwirtschaft einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr eingeführt. SEPA heißt dieses Projekt. SEPA hat die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa zum Ziel.

Die neuen einheitlichen  Verfahren sind für Euro-Zahlungen in den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein , Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar.

Eine wichtige Nummer: die IBAN

Die wichtigste Neuerung für Bankkunden ist eine Kennziffer, die künftig alle  nationalen Kontoabgaben (in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl) ersetzt: die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer).

Die IBAN ist je nach Land unterschiedlich lang (in Deutschland hat sie immer 22 Stellen), vom Prinzip her aber immer gleich aufgebaut: Sie besteht aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer sowie einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält. In Deutschland sind die Bankleitzahl und die Kontonummer.

Der BIC: vorübergehend noch unverzichtbar

Bei inländischen Überweisungen und Lastschriften bis Februar 2014 und  bei  grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 muss noch eine weitere Kennzahl angegeben werden: der BIC (Business Identifer Code).  Das ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland), mit dem Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden.

Eine andere Bezeichnung für den BIC ist SWIFT-Code (Society für Worldwide Interbank Financial Telecommunication).

Wo finde ich IBAN und BIC?

Wenn Sie eine Überweisung tätigen, entnehmen Sie IBAN und BIC bitte den Geschäftspapieren Ihres Vertragspartners, wie etwa den Rechnungen oder dem Briefkopf. Sind sie dort nicht angegeben, müssen Sie diese erfragen.

Soll Geld auf Ihr Konto fließen, müssen Sie Ihrerseits Ihre IBAN und BIC angeben. Sie finden diese auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“ oder „Kontodetails“, je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister heißt, können Sie IBAN und BIC finden.

Zudem sind IBAN und BIC inzwischen auch  auf dem Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister angegeben.

Ab wann muss ich IBAN und BIC benutzen?

IBAN und BIC werden in Zukunft die nationalen Kontoangaben ersetzen, also die in Deutschland gewohnten Kontonummern und Bankleitzahlen. Ab Februar 2014 werden Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich nur noch mit IBAN und BIC möglich sein. Allerdings können Zahlungsdienstleister die Umstellung für eine Übergangszeit erleichtern, indem sie von Verbraucherinnen und Verbrauchern bis Februar 2016 Kontonummern und Bankleitzahl akzeptieren und dies kostenlos in die IBAN umwandeln.

Auf den BIC kann ab Februar 2014 bei inländischen Überweisungen und Lastschriften und ab Februar 2016 bei grenzüberschreitenden Zahlungen verzichtet werden.

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