Stundung der Sozialversicherungsabgaben
Turnusgemäß sind die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung an diesem Freitag fällig. Für die Beträge des Monats März gibt es für Arbeitgeber, die sich wegen der Corona Krise in einer finanziellen Notlage befinden, eine Ausnahmeregelung.
Auf Antrag können Arbeitgeber die vorgenannten fälligen Sozialversicherungsbeiträge bis zum Mai stunden. Stundungszinsen werden ausnahmsweise nicht berechnet.
In dem Schreiben der Sozialversicherungsträger heißt es weiter, die Stundungen werden zunächst längstens bis Juni zu gewähren.