Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag müssen erhöht werden
Das Bundeskabinett hat am 28.1.2015 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen. Die Bundesregierung wird die notwendigen gesetzgeberischen Schritte einleiten, die sich aus dem Existenzminimumbericht ergeben.
Hintergrund: In dem Umfang, wie Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts notwendig ist, darf es in Deutschland nicht besteuert werden. Um die Einhaltung dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts exakt zu überprüfen, legt die Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen Bericht vor.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
- Der 10. Existenzminimumbericht kommt zu dem Ergebnis, dass in den VZ 2015 und 2016 sowohl beim Grundfreibetrag (derzeit 8.354 €) als auch beim Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 €) Erhöhungsbedarfbesteht. Der Grundfreibetrag ist um mindestens 118 € im Jahr 2015 und um mindestens 298 € im Jahr2016 anzuheben. Der Kinderfreibetrag ist um mindestens 144 € im Jahr 2015 und um mindestens 240 € im Jahr 2016 anzuheben.
- Der Bericht wird nun dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Hinweis: Der Bericht ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online