Kassenführung: Welche Mängel rechtfertigen eine Zuschätzung?
Auch scheinbar kleinere Kassenmängel können dazu führen, dass das Finanzamt den erklärten Gewinn und den Umsatz im Schätzungsweg erhöht. Ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg konkretisiert solche Mängel.
In dem Urteilsfall des Finanzgerichts fand bei einem Gastwirt eine Prüfung des Finanzamts statt. Der Prüfer forderte den Unternehmer zur Vorlage der Bedienungsanleitung für die elektronische Kasse und einer Programmdokumentation auf. Bei einer Programmdokumentation handelt es sich um Informationen, welche Kasseneinstellungen der Unternehmer verändert hat und wie die Eingaben der Kasse in die steuerliche Buchhaltung übernommen werden. Beide geforderten Unterlagen konnte der Unternehmer nicht vorlegen.
Zudem fand der Prüfer des Finanzamts beim Auslesen der Kasse, trotz nachweislich erzielter Barumsätze, Journale mit null Euro, obwohl keine Stornobuchungen ersichtlich waren. Das Finanzgericht stellte sich hinter das Finanzamt und erlaubte aufgrund dieser formellen und materiellen Fehler Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn und somit Steuernachzahlungen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.12.2018, Az. 7 V 7137/18).
Hinweis: Meldet sich ein Prüfer des Finanzamts zu einer Prüfung an und Sie sollten keine Bedienungsanleitung parat haben, wenden Sie sich an den Kassenhersteller und bitten Sie um die Anleitung. Noch besser: Setzen Sie sich wegen einer Verfahrensdokumentation mit Ihrer Steuerkanzlei in Verbindung und überprüfen Sie gemeinsam evtl. steuerliche Fehlerquellen.