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NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

3.      Leasingsonderzahlung noch 2013 bezahlen


Soweit Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, sollten Sie überlegen, ob Sie die geplante Anschaffung eines Leasing-Fahrzeugs noch 2013 durchführen, da Leasing-Sonderzahlungen, die in 2013 gezahlt werden, noch in voller Höhe das Ergebnis des Kalenderjahres 2013 mindern.

Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

Sie könne sich gerne an uns wenden. Wenn Sie Fragen haben.

 

Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer