Mieter in Deutschland müssen die zusatzkosten durch den CO2-Preis auf Öl und Gas vorerst weiter alleine tragen. Eine vor Wochen erzielte Einigung der Bundesregierung zur hälftigen Entlastung von Mietern ist nach übereinstimmenden Angaben der Fraktionen von SPD und Union auf den letzten Metern gescheitert. Die Bundesregierung hatte Mitte Mai einen Kompromiss verkündet, nach dem künftig Vermieter die Hälfte der Kosten tragen sollen. Die Union habe es abgelehnt, auch die Vermieter zu beteiligen, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. Gemäß der derzeit geltenden Regelung können Vermieter die Zusatzkosten gänzlich den Mietern auferlegen.
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Mieter dürfen Ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Dazu dürfen sie die Rechnungsunterlagen, Versicherungspolicen oder Verträge einsehen. Allerdings haben Mieter keinen Anspruch darauf, dass ihnen diese Unterlagen zugeschickt werden. In der Regel können sie die Papiere im Büro des Vermieters oder der Hausverwaltung einsehen. Anders ist es, wenn die Mieter nicht in derselben Stadt wohnen. Dann kann ihnen nicht zugemutet werden, zu ihrem Vermieter zu fahren, um die Unterlagen einzusehen. In diesen Fällen können Mieter die Übersendung von Belegkopien gegen Kostenerstattung fordern.
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