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NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

Führt der Verlust aus einem in der Krise stehen gelassenen Gesellschafterdarlehen mit dem Nennwert oder Teilwert zu nachträglichen Anschaffungskosten des Gesellschafters an seiner Beteiligung? Die Antwort auf diese Frage kommt vom Bundesfinanzhof.

Steuertipp
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Veräußert ein GmbH-Gesellschafter seinen im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Anteil und war in den letzten fünf Jahren zu mindestens einem Prozent an der GmbH beteiligt, muss er einen Verkaufsgewinn nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG versteuern. Wird aus dem Verkauf ein Verlust erzielt, kann dieser mit anderen Einkünften steuerlich verrechnet werden.

In der Praxis stellte sich nun die Frage, ob ein in der Krise der GmbH stehen gelassenes Darlehen des Gesellschafters an die GmbH bei Ausfall der Darlehensforderung mit dem Nennwert oder Teilwert des Darlehens zu nachträglichen Anschaffungskosten für die GmbH-Beteiligung führt. Der Bundesfinanzhof hat das nun beantwortet.

Die Richter des Bundesfinanzhofs stellten leider auf den Teilwert des Darlehens im Zeitpunkt des Eintritts der Krise ab. Und dieser Teilwert beträgt dann leider meist null Euro (BFH, Urteil vom 18. Juli 2023, Az. IX R 21/21).

Beispiel: Ein GmbH-Gesellschafter gewährt seiner GmbH (25.000 Euro Stammkapital) ein Darlehen über 100.000 Euro. Obwohl die GmbH in finanzielle Schieflage kommt, fordert er das Darlehen nicht zurück. Es kommt zur Liquidation. Quelle: Deutsche Handwerkszeitung

So rechnete der GmbH-Gesellschafter So rechneten das Finanzamt und der Bundesfinanzhof
Stammkapital 25.000 Euro 25.000 Euro
Darlehen Nennbetrag 100.000 Euro Teilwert 0 Euro
Verlust nach § 17 EStG 125.000 Euro 25.000 Euro