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Überbrückungshilfe

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe kann für 4 Monate (September bis Dezember 2020) beantragt werden.

Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.

Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.