Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die im Mindestlohngesetz festgelegte Protokollierung der Arbeitszeiten zu ändern. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, am Mittwoch im Ausschuss für Arbeit und Soziales deutlich.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
- 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes verfüge das BMAS noch nicht über belastbare Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden.
- Gleichwohl würden die Wirkungen des Gesetzes natürlich überprüft, aber dies brauche Zeit, betonte Lösekrug-Möller.
- Niemand wolle mit der Protokollpflicht ein Bürokratiemonster schaffen, aber man müsse damit die ehrlichen Arbeitgeber vor jenen schützen, die das Gesetz umgehen wollten, sagte sie.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 045