Mindestlohngesetz – Protokollierung der Arbeitszeiten
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die im Mindestlohngesetz festgelegte Protokollierung der Arbeitszeiten zu ändern. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, am Mittwoch im Ausschuss für Arbeit und Soziales deutlich.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
- 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes verfüge das BMAS noch nicht über belastbare Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden.
- Gleichwohl würden die Wirkungen des Gesetzes natürlich überprüft, aber dies brauche Zeit, betonte Lösekrug-Möller.
- Niemand wolle mit der Protokollpflicht ein Bürokratiemonster schaffen, aber man müsse damit die ehrlichen Arbeitgeber vor jenen schützen, die das Gesetz umgehen wollten, sagte sie.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 045