Mindestlohngesetz – Protokollierung der Arbeitszeiten

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Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die im Mindestlohngesetz festgelegte Protokollierung der Arbeitszeiten zu ändern. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, am Mittwoch im Ausschuss für Arbeit und Soziales deutlich.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes verfüge das BMAS noch nicht über belastbare Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden.
  • Gleichwohl würden die Wirkungen des Gesetzes natürlich überprüft, aber dies brauche Zeit, betonte Lösekrug-Möller.
  • Niemand wolle mit der Protokollpflicht ein Bürokratiemonster schaffen, aber man müsse damit die ehrlichen Arbeitgeber vor jenen schützen, die das Gesetz umgehen wollten, sagte sie.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 045