NB-Steuertipps zum Jahresende 9/15
9. Steuerfreie Weihnachtsfeier
Die Höchstbeträge für die Steuerfreiheit sollten die Arbeitgeber bei der sonstigen Planung der Weihnachtsfeier im Auge behalten. Für die Mitarbeiter ist die Feier steuer- und sozialabgabenfrei, wenn nur zwei Betriebsfeste im Jahr gefeiert werden und die Veranstaltung pro Teilnehmer einen Grenzbetrag von EUR 110 inkl. Umsatzsteuer nicht übersteigt.
Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.
Sie könne sich gerne an uns wenden. Wenn Sie Fragen haben.
Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer