NB-Steuertipps zum Jahresende 1/15
Nur noch gut sechs Wochen, dann startet das Steuerjahr 2014.
Mit den Steuertipps zum Jahresende werden wir Sie in den nächsten Tagen darüber informieren, welche Möglichkeiten noch bestehen, um die Steuerlast bis Ende des Jahres noch zu minimieren.
1. Anstellung von Familienangehörigen im Betrieb
Brauchen Sie Unterstützung in den meist stressigen letzten Monaten des Jahres 2013? Dann lassen Sie doch Ihre Familiengehörigen ran. Bei Anstellung in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Praxis auf EUR 450-Basis mindern sämtliche Gehaltszahlungen den Gewinn und somit die Steuerlast. Das überwiesene Minijob-Gehalt ist für die Familienangehörigen steuerfrei.
Tipp: Damit das Finanzamt keine Einwendungen vorbringen kann, sollten Sie als Inhaber sicherheitshalber aufzeichnen, an welchen Tagen die Familienangehörigen und wie lange mit welchen Arbeiten beschäftigt waren.
Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.
Sie könne sich gerne an uns wenden. Wenn Sie Fragen haben.
Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer