5. Investitionsabzugsbetrag
Jetzt sparen und später investieren – Inhaber kleinerer und mittlerer Unternehmen können mit dem Evergreen Investitionsabzugsbetrag (IAB) das steuerliche Ergebnis 2013drücken – ohne einen Cent dafür ausgeben zu müssen – nämlich mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG. Danach darf der Gewinn um 40 Prozent der Anschaffungskosten gemindert werden, wenn Investitionen im betrieblichen Anlagevermögen in den Jahren 2014 bis 2016 geplant sind.
Tipp: Einzige Voraussetzung ist, dass bei der Einnahmen-Überschussrechnung der Gewinn 2013 vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags nicht mehr als EUR 100.000 beträgt oder dass der Wert des Betriebsvermögens zum 31. Dezember 2013 bei bilanzierenden Unternehmen nicht über EUR 235.000 liegt.
Hinweis: Um den Stundungseffekt nutzen zu können, muss beachtet werden, dass der IAB nur für Wirtschaftsgüter genutzt werden darf, die zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Beispiel: Wird für die Anschaffung eines Dienstwagens der IAB genutzt, ist Vorsicht geboten. Wenn der Fahrer des Fahrzeugs später die 1 % Regelung zur Versteuerung des geldwerten Vorteils wählt, geht das Finanzamt davon aus, dass die private Mitbenutzung des Firmenwagens über zehn Prozent liegt. Die Folge wäre, dass der IAB rückgängig gemacht werden müsste. Das kann u.U. zu erheblichen Steuernachzahlungen und Zinsen führen. Wird der IAB für Firmenfahrzeuge genutzt, muss also nachgewiesen werden, dass die Nutzung unter 10 % liegt.
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Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer