Hier erfahren Sie Neuigkeiten zu aktuellen Änderungen im Bereich der Privaten- und Unternehmenssteuern.

NB Steuerberatung Nürnberg - Neugebauer & Binder Steuerberater GbR

11.   Gesellschafter-Geschäftsführer


Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (beherrschend = GmbH-Anteile von mehr als 50 Prozent) müssen Gehaltserhöhungen für 2014 noch im Jahr 2013 schriftlich beschließen. Wer sich erst Ende Januar 2014 eine höhere Tantieme für 2014 gönnt, muss für Januar eine verdeckte Gewinnausschüttung versteuern.

Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

Sie könne sich gerne an uns wenden. Wenn Sie Fragen haben.

 

Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer

 

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10.   Immobilienkauf vorziehen


Planen Sie in naher Zukunft den Kauf einer Immobilie in Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, sollte der Notarvertrag unbedingt noch im Jahr 2013 unterzeichnet werden. Denn in den vorgenannten Bundesländern steigt ab 01. Januar 2014 der Grunderwerbsteuersatz. Durch die Unterzeichnung des Notarvertrags retten Sie sich noch den geringeren Grunderwerbsteuersatz 2013, selbst wenn Kaufpreiszahlung und Übergang von Nutzen und Lasten erst 2014 erfolgen.

Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

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Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer

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9.   Steuerfreie Weihnachtsfeier


Die Höchstbeträge für die Steuerfreiheit sollten die Arbeitgeber bei der sonstigen Planung der Weihnachtsfeier im Auge behalten. Für die Mitarbeiter ist die Feier steuer- und sozialabgabenfrei, wenn nur zwei Betriebsfeste im Jahr gefeiert werden und die Veranstaltung pro Teilnehmer einen Grenzbetrag von EUR 110 inkl. Umsatzsteuer nicht übersteigt.

Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

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Autoren des Beitrags: Harald Binder und Sylvia Neugebauer

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8.   Steuerabzug mit Einlage sichern


„Kommanditisten und stille Gesellschafter sollten – wenn abzusehen ist,  dass das Geschäftsjahr mit einem Verlust abschließt –  in die betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Summen- und Saldenlisten sehen und sich über mögliche Verlustzuweisungen informieren.

Denn steuerliche Vorteile gehen verloren, wenn durch den Verlust ein negatives steuerliches Kapitalkonto entsteht, denn steuerliche Verluste der Beteiligten können immer nur bis zur Höhe des steuerlichen Kapitalkontos mit andere positiven Einkünften steuersparend  ausgeglichen werden.

Tipp: Überprüfen Sie jetzt Ihre Geschäftszahlen als Gesellschafter

Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

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7.   Umsatz unter EUR 500.000 halten


Kalkulieren Sie Ihren Umsatz bis zum Jahresende hoch. Liegt er bei knapp EUR 500.000, achten Sie darauf, dass der Umsatz 2013 nicht über EUR 500.000 steigt, den nur in diesem Fall kommt Ihnen 2014 die Ist-Versteuerung zu gute.
Tipp: Sie müssen die Umsatzsteuer in diesem Fall 2014 erst dann ans Finanzamt abführen, wenn der Kunde seine Rechnung bezahlt hat und nicht bereits bei Ausführung des Umsatzes.

Die vorgenannten Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden.

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6.    Teure Investitionen noch 2013 realisieren


Erwerben Sie noch im Jahr 2013 eine teure Maschine, einen Lkw oder ein neues Betriebsfahrzeug, kann die Abschreibung 2013 zwar nur für die verbleibenden Monate des Jahres 2013 abgezogen werden. Aber es winkt möglicherweise die 20-prozentige Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG.
Tipp: Die Sonderabschreibung kann als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn bei der  Einnahmen-Überschuss-Rechnung der Gewinn des Vorjahres (also 2012) EUR 100.000 nicht überschritten hat oder bei Bilanzierung der Wert des Betriebsvermögens im Vorjahr (also zum 31. Dezember 2012)  nicht über EUR 235.000 lag.

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5.    Investitionsabzugsbetrag

Jetzt sparen und später investieren – Inhaber kleinerer und mittlerer Unternehmen können mit dem Evergreen  Investitionsabzugsbetrag (IAB)  das steuerliche Ergebnis 2013drücken – ohne einen Cent dafür ausgeben zu müssen – nämlich mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG. Danach darf der Gewinn um 40 Prozent der Anschaffungskosten gemindert werden, wenn Investitionen im betrieblichen Anlagevermögen in den Jahren 2014 bis 2016  geplant sind.

Tipp: Einzige Voraussetzung ist, dass bei der Einnahmen-Überschussrechnung der Gewinn 2013 vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags nicht mehr als EUR  100.000 beträgt oder dass der Wert des Betriebsvermögens zum 31. Dezember 2013 bei bilanzierenden Unternehmen  nicht über  EUR 235.000  liegt.

Hinweis: Um den Stundungseffekt nutzen zu können, muss beachtet werden, dass der IAB nur für Wirtschaftsgüter genutzt werden darf, die zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Beispiel:  Wird für die Anschaffung eines  Dienstwagens der IAB genutzt, ist Vorsicht geboten. Wenn der Fahrer des Fahrzeugs später die 1 % Regelung zur Versteuerung des geldwerten Vorteils wählt, geht das Finanzamt davon aus, dass die private Mitbenutzung des Firmenwagens über zehn Prozent liegt. Die Folge wäre, dass der IAB rückgängig gemacht werden müsste. Das kann u.U. zu erheblichen Steuernachzahlungen und Zinsen führen. Wird der IAB für Firmenfahrzeuge genutzt, muss also nachgewiesen werden, dass die Nutzung unter 10 % liegt.

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4.       Gehaltsextras als Alternative

Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeld aus müssen die Mitarbeiter u.U.  hohe Steuerabzüge in Kauf nehmen.

Um dies zu vermeiden sollten Sie, mit Ihren Mitarbeitern noch in 2013 auf Gehaltsextras setzen.  Schenken Sie Ihrem Mitarbeiter z.B. ein  iPhone, muss dieses Gehaltsextra nicht selber versteuern.

Tipp: Ein kleiner Wermutstropfen: Sie müssen pauschal 25 Prozent Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abführen, aber  sparen sich die Sozialversicherungsbeiträge.

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3.      Leasingsonderzahlung noch 2013 bezahlen


Soweit Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, sollten Sie überlegen, ob Sie die geplante Anschaffung eines Leasing-Fahrzeugs noch 2013 durchführen, da Leasing-Sonderzahlungen, die in 2013 gezahlt werden, noch in voller Höhe das Ergebnis des Kalenderjahres 2013 mindern.

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2.      Investitionen mit 100 Prozent Betriebsausgabengarantie


Kaufen Sie 2013 noch Anlagegegenstände, achten Sie darauf, dass diese netto nicht mehr als EUR 410 kosten (geringwertige Wirtschaftsgüter). Sind diese Gegenstände nämlich eigenständig nutzbar und beweglich, wirkt sich jeder investierte Cent 2013 noch als Betriebsausgabe aus.
Tipp: Das funktioniert beim Kauf von Handys, Kopierern, Möbeln (Bürostühle, Regale usw.) oder Werkzeugen. Nur bei Maschinenwerkzeugen funktioniert dieser Spartrick nicht. Denn Bohrer, Meißel oder Fräser für Maschinen sind nicht ohne Maschine nutzbar.

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